Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen bei Kraftfahrzeugen

Wechselkennzeichen – Erfolg oder Flop?

Wechselkennzeichen sind seit Juli 2012 auch in Deutschland erhältlich. Bundesverkehrsminister Ramsauer begründete die Einführung dieser Kennzeichen damit, dass die Nutzung mehrerer Fahrzeuge einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, wie etwa eines Elektroautos dienen sollte. Allerdings gibt es in Deutschland, im Gegensatz zum Ausland, keine Steuervergünstigung für Besitzer von Autos mit Wechselkennzeichen. Obwohl der Einführung des Wechselkennzeichens umfangreiche Vorbereitungen vorausgingen, stellte sich heraus, dass dieses neue Angebot nur von wenigen Nutzern in Anspruch genommen wird. So hält sich die Nachfrage nahezu auf Nullniveau. Nach Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) werden monatlich nur etwa 350 dieser Kennzeichen herausgegeben, was nicht grade für einen Boom spricht. KfZ mit Wechselkennzeichen stehen meist in Garagen. Stattdessen hat sich die Neueinführung des Wechselkennzeichens eher als Flop erwiesen.

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Auch die Autoversicherer sprachen davon, dass der prognostizierte Erfolg bislang ausgeblieben ist. Nach Informationen aus der Versicherungswirtschaft habe der größte Autoversicherer, die HUK Coburg, anfangs bis März 2013 etwa 200 Verträge verkauft, die Allianz folgte mit grade einmal 156 Policen. Genaue Zahlen gibt es, obwohl offensiv seitens der Versicherungswirtschaft geworben wurde, nicht. Der ADAC, der sich vor Einführung des Wechselkennzeichens vehement dafür eingesetzt hat, möchte keine genauen Zahlen nennen. Bekannt ist, dass in der Schweiz immerhin etwa zehn Prozent aller Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen fahren. Rechnet man diese Anzahl auf Deutschland hoch, müssten hierzulande etwa fünf Millionen Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen versehen sein. Die Realität sieht jedoch anders aus. Bekannt ist lediglich, dass den Zulassungsstellen Mehrkosten in Höhe von über 20 Millionen Euro entstanden sind. Ebenso ist bei den Kfz-Versicherern, die Tarife für Wechselkennzeichen offerieren, ein hoher Verwaltungsaufwand entstanden.

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Der Einführung ging eine Studie des Instituts für Automobilwirtschaft (IFA) voraus, nach der hauptsächlich der Automobilhandel und das Kfz-Handwerk von der Neueinführung profitieren würden. Verschiedene Umfragen ergaben, dass ein gesteigerter Absatz in der Automobilbranche zu erwarten sei. Viele Befragte gaben an, dass sie, sollte es zur Einführung eines Wechselkennzeichens kommen, „sehr wahrscheinlich“ ein neues Fahrzeug anschaffen würden.

Grundlagen und Kombinationsmöglichkeiten für Wechselkennzeichen

Rechtliche Grundlage für die Einführung des Wechselkennzeichens bildete eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung, nach der in Deutschland seit dem 1. Juli 2012 diese besondere Art von Kennzeichen ausgegeben werden darf.

Grundsätzlich dürfen nur zwei Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse jeweils mit einem Nummernschild gefahren werden. Nutzer müssen beachten, dass das Kennzeichen jeweils für zwei Fahrzeuge einer einzelnen Fahrzeugklasse genutzt werden kann. Denkbar sind also Kombinationen, wie Pkw – Pkw, Pkw – Oldtimer, Pkw – Wohnmobil sowie Motorrad – Motorrad. Es müssen immer zwei Fahrzeuge auf ein einzelnes Wechselkennzeichen angemeldet werden und beide Fahrzeuge müssen derselben Fahrzeugklasse angehören.

Im Einzelnen gibt es folgende Kombinationsmöglichkeiten:

Fahrzeugklasse M1 für eine Personenbeförderung und maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrer:

  • Pkw – Pkw,
  • Pkw – Wohnmobil,
  • Pkw – Oldtimer,
  • Oldtimer – Oldtimer,
  • Oldtimer – Wohnmobil und
  • Wohnmobil – Wohnmobil.

Fahrzeugklasse L, Krafträder oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge beziehungsweise vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse:

  • Motorrad – Motorrad,
  • Motorrad – Trike und Quad sowie
  • Motorrad – Leichtkraftrad.

Klasse O1, Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse:

  • Anhänger – Anhänger.

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Voraussetzung ist, dass die Kennzeichenschilder der jeweils beiden Fahrzeuge die gleichen Abmessungen haben. Es muss sich somit nicht zwangsläufig um die gleiche Art von Fahrzeug handeln, sodass auch die Kombination von Pkw – Oldtimer beziehungsweise Oldtimer – Wohnmobil möglich sind. Ebenso können Kennzeichen für Motorräder auch auf Leichtkrafträdern, Quads oder Trikes verwendet werden.

Der Hauptvorteil besteht darin, dass, im Gegensatz zu einem Saisonkennzeichen, beide Fahrzeuge das ganze Jahr über angemeldet bleiben und, je nach Bedarf, vom Besitzer wechselweise verwendet werden können. Diese Kennzeichnen eignen sich jedoch nicht für Partner oder Familien, die einen Erst- oder Zweitwagen nutzen.

Aufbau und Erhalt von Wechselkennzeichen

Das Kennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Teil und einem starren Teil. Der gemeinsame, vorangestellte Teil des Kennzeichens wird mit der Zulassungsplakette an dem in einer Garage untergebrachten Fahrzeug angebracht, das gerade genutzt wird. Der kürzere, fahrzeugbezogene Teil des Kennzeichens bleibt mit HU-Plakette an dem jeweiligen Fahrzeug montiert und stellt die letzte Ziffer des zusammengesetzten Kennzeichens dar. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Fahrzeug, mit dem der Fahrer am Straßenverkehr teilnimmt, ein vollständiges Kfz-Kennzeichen führt. Im unteren Bereich des Teils, das sich auf das Fahrzeug bezieht, ist die Beschriftung des gemeinsamen Kennzeichenteils aufgeführt. Dadurch kann das Fahrzeug zugeordnet werden, selbst wenn der wechselnde Teil nicht angebracht ist. Auf dem fest angebrachten beziehungsweise starren Teil ist eine „1“ für das erste Fahrzeug beziehungsweise eine „2“ für das zweite Fahrzeug eingeprägt. Oldtimer erhalten zusätzlich nach der Ziffer ein „H“.

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Allerdings bleibt das Fahrzeug, mit dem nicht am Straßenverkehr teilgenommen wird, als Kraftfahrzeug mit Wechselkennzeichen ebenfalls identifizierbar. Auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil ist auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Kennzeichenteils in Kleinschrift wiedergegeben. Nutzer können als Wechselkennzeichen einzeilige, zweizeilige, aber auch Kraftradkennzeichen ausführen.

Wechselkennzeichen werden bei der jeweils örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beantragt, wobei Kosten in Höhe von ca. 100,00 Euro anfallen, die sich auf etwa 65,00 Euro Zulassungsgebühr und 40,00 Euro für das Kennzeichen selbst aufteilen.

Für die Beantragung eines Wechselkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II,
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I,
  • bisherige Kennzeichen,
  • elektronische Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung,
  • Nachweis über eine erfolgte Hauptuntersuchung (HU),
  • Bescheinigung über eine Abgasuntersuchung,
  • Pass oder Personalausweis,
  • eventuell Vollmacht sowie Personaldokumente des Vollmachtgebers.

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Vorteile von Wechselkennzeichen in Deutschland nicht erkennbar

In der Schweiz oder in Österreich funktionieren Wechselkennzeichen hervorragend. Dort zahlen Autofahrer Steuern und Versicherung nur für das größere, teurere Auto, während der Zweitwagen umsonst bleibt. In Deutschland hingegen verlangt der Staat Steuern für beide Fahrzeuge. Ebenso gewähren viele Autoversicherer den Kunden, die für ihre Kraftfahrzeuge einen speziellen Tarif für Wechselkennzeichen abschließen, nur einen minimalen Rabatt oder räumen gar keine Ermäßigung ein. Aus der Versicherungswirtschaft war dazu zu verlauten, dass nur ein sehr geringer Spielraum für eine Beitragsreduzierung möglich sei, da das Risiko von Kraftfahrzeugen mit Wechselkennzeichen schon durch andere Merkmale, wie beispielsweise die jährliche Fahrleistung, sehr gut erfasst sei. Tipp: Unterbringung in einer modernen Garage, oder Carport, die auch Platz für mehrere Autos bieten.

Verursacht ein Fahrer mit einem Kraftfahrzeug ohne vollständiges Wechselkennzeichen einen Unfall, stellt diese Nutzung eine Pflichtverletzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung dar. Der Versicherer hat in diesen Fällen die Möglichkeit, vom Halter des Kraftfahrzeuges Aufwendungen bis zur Höhe von 5.000,00 Euro zurückverlangen. Daneben wird das Unfallopfer in vollem Umfang entschädigt. Ist ein Fahrzeughalter ohne vollständiges Wechselkennzeichen unterwegs, wird dies mit einem Bußgeld in Höhe von 50,00 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg geahndet. Wird ein Fahrzeug ohne vollständiges Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße lediglich abgestellt, ist ein Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro zu zahlen. Der Halter erhält weiterhin einen Punkt in Flensburg.